Schön, dass Sie auf Nummer sicher gehen!
Vertrauen und Kundenzufriedenheit steht bei uns an oberster Stelle!
Anbei finden Sie alle fĂ¼r Sie relevanten Informationen. Auf unserer Startseite können Sie noch mehr Ă¼ber die WEIX GmbH und unseren Werdegang erfahren. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen natĂ¼rlich auch telefonisch zur VerfĂ¼gung!
Impressum und AGBs
Im folgenden Dokument informieren wir Sie Ă¼ber unser Unternehmen und unsere AGBs.
WEIX GmbH
GeschäftsfĂ¼hrer: Ing. Felix Weichselbaumer
Firmenbuchnummer: FN 578426 b
UID-Nr.: ATU78133618
Blumenweg 3, 3681 Hofamt Priel
Kammerzugehörigkeit Wirtschaftskammer Niederösterreich

E-Mail: office@weix.at
Dieses Impressum gilt fĂ¼r die WEIX GmbH und MF GroĂŸhandels GmbH unter der Domain weix.at, inkl. aller Subdomains (Unterseiten), sowie fĂ¼r alle Webseiten und Dienste von Weix.at, die auf dieses Impressum verlinken.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns WEIX INSTALLATIONEN GmbH und natĂ¼rlichen und juristischen Personen (kurz Kunde) fĂ¼r das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie gegenĂ¼ber unternehmerischen Kunden auch fĂ¼r alle hinkĂ¼nftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei kĂ¼nftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrĂ¼cklich Bezug genommen wird.
1.2. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www.weix.at) und wurden diese auch an den Kunden Ă¼bermittelt.
1.3. Wir kontrahieren ausschlieĂŸlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Ă„nderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedĂ¼rfen zu ihrer Geltung unserer ausdrĂ¼cklichen – gegenĂ¼ber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Zustimmung.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrĂ¼cklich widersprechen .

2. Angebote, Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenĂ¼ber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angefĂ¼hrte Informationen Ă¼ber unsere Produkte und Leistungen, die nicht uns zuzurechnen sind, hat der Kunde – sofern der Kunde diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde legt – uns darzulegen. Diesfalls können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit, sind derartige Angaben unverbindlich, soweit diese nicht ausdrĂ¼cklich – unternehmerischen Kunden gegenĂ¼ber schriftlich – zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich . Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen.

3. Preise
3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
3.2. FĂ¼r vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprĂ¼nglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzĂ¼glich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungsund Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenĂ¼ber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrĂ¼cklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurĂ¼ckzunehmen.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial (insb. KĂ¼hlmittel, Ă–le oder sonstige Substanzen sowie Anlagen und Geräten bzw Teile davon, etc) hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hiefĂ¼r vereinbarten AusmaĂŸ, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergĂ¼ten.
3.5. Wird uns vom Kunden eine Anlieferung einschlieĂŸlich Parkmöglichkeit nicht in einer Entfernung von maximal 200 m ermöglicht, ist uns der Mehraufwand durch einen Preiszuschlag von 10 € pro angefangenem Kilometer abzugelten. Ebenso besteht ein Entgeltszuschlag von 25 € pro zu Ă¼berwindendem Stockwerk, fĂ¼r welches kein verwendbarer Lift zur Beförderung sämtlicher Vertragsleistungen zur VerfĂ¼gung steht.
3.6. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen , wenn Ă„nderungen im AusmaĂŸ von zumindest 8 % hinsichtlich
(a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder
(b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ă„nderungen der nationalen bzw Weltmarktpreise fĂ¼r Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem AusmaĂŸ, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenĂ¼ber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.7. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2024 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
3.8. Verbrauchern als Kunden gegenĂ¼ber erfolgt eine Ă„nderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemĂ¤ĂŸ Punkt 3.6. sowie bei Dauerschuldverhältnissen gemĂ¤ĂŸ Punkt 3.7. nur bei einzelvertraglicher Aushandlung. 3.9. Kosten fĂ¼r Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. 3.10. Erfolgt die Abrechnung nach AufmaĂŸen, und ist eine gemeinsame Ermittlung der AufmaĂŸe vereinbart, hat der Kunde bei Fernbleiben trotz zeitgerecht erfolgter Einladung zu beweisen, dass die ermittelten AusmaĂŸe nicht richtig festgestellt wurden.

4. Beigestellte Geräte, Materialien, Daten, ua. (Beistellungen)
4.1. Werden Beistellungen vom Kunden beigestellt sind wir berechtigt, dem Kunden einen Zuschlag von 10 % des Werts der Beistellungen zu berechnen.
4.2. Solche Beistellungen des Kunden sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.
4.3. Die Qualität und Betriebsbereitschaft (einschlieĂŸlich vereinbarter Dateiformate) von Beistellungen liegt in dessen Verantwortung

5. Zahlung
5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrĂ¼cklichen schriftlichen Vereinbarung.
5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Ăœberweisungsbelegen sind fĂ¼r uns nicht verbindlich.
5.4. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die ErfĂ¼llung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur ErfĂ¼llung durch den Kunden einzustellen.
5.5. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen fĂ¼r bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenĂ¼ber Verbrauchern als Kunden nur fĂ¼r den Fall, dass eine rĂ¼ckständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
5.6. Bei Ăœberschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen gewährte VergĂ¼nstigungen (Rabatte, Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.7. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, InkassogebĂ¼hren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen.
5.8. GegenĂ¼ber Unternehmern als Kunden sind wir gemĂ¤ĂŸ § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte Ă¼ber dem Basiszinssatz zu berechnen. GegenĂ¼ber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4 %. 5.9. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenĂ¼ber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelfall ausgehandelt wird.
5.10. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als GegenansprĂ¼che gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit GegenansprĂ¼che im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
5.11. FĂ¼r zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 50 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

6. BonitätsprĂ¼fung
Der Kunde erklärt sein ausdrĂ¼ckliches Einverständnis, dass seine Daten ausschlieĂŸlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände Alpenländischer Kreditorenverband (AKV), Ă–sterreichischer Verband Creditreform (Ă–VC), Insolvenzschutzverband fĂ¼r Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) und Kreditschutzverband von 1870(KSV) Ă¼bermittelt werden dĂ¼rfen.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Unsere Pflicht zur LeistungsausfĂ¼hrung beginnt frĂ¼hestens, sobald
a) alle technischen Einzelheiten geklärt sind,
b) der Kunde die technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen (welche wir auf Anfrage gerne mitteilen) geschaffen hat,
c) wir vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen erhalten haben, und
d) der Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichtungen, insbesondere auch die in nachstehenden Unterpunkten genannten, erfĂ¼llt.
7.2. Der Kunde ist bei von uns durchzufĂ¼hrenden Montagen verpflichtet, dafĂ¼r zu sorgen, dass sofort nach Ankunft unsers Montagepersonals mit den Arbeiten begonnen werden kann.
7.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Diese können gerne bei uns erfragt werden.
7.4. Die fĂ¼r die LeistungsausfĂ¼hrung einschlieĂŸlich des Probebetriebes erforderliche(n) Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
7.5. Der Kunde hat uns fĂ¼r die Zeit der LeistungsausfĂ¼hrung dem Unternehmen kostenlos fĂ¼r Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume fĂ¼r den Aufenthalt der Arbeiter sowie fĂ¼r die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur VerfĂ¼gung zu stellen.
7.6. Der Kunde haftet dafĂ¼r, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen fĂ¼r das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.
7.7. Ebenso haftet der Kunde dafĂ¼r, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind.
7.8. Wir sind berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu Ă¼berprĂ¼fen.
7.9. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Montagearbeiten die nötigen Angaben Ă¼ber die Lage verdeckt gefĂ¼hrter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur VerfĂ¼gung stellen.
7.10. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.
7.11. FĂ¼r Konstruktion und Funktionsfähigkeit von beigestellten Teilen trägt der Kunde allein die Verantwortung. Eine PrĂ¼fpflicht hinsichtlich allfälliger vom Kunden zur VerfĂ¼gung gestellten Unterlagen , Ă¼bermittelten Angaben oder Anweisungen besteht – Ă¼ber die Anlage eines technischen Baudossiers und die Bescheinigung der Einhaltung der Maschinenrichtlinie sowie allenfalls anderer anwendbarer Richtlinien hinaus – hinsichtlich des Liefergegenstandes nicht, und ist eine diesbezĂ¼gliche unsere Haftung ausgeschlossen. Die Pflicht zur Ausstellung der Bescheinigung kann an den Kunden, der den Liefergegenstand in Verkehr bringt, vertraglich Ă¼berbunden werden.
7.12. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
7.13. Die Funktionsfähigkeit der Geräte und Anlagen setzt voraus, dass die Anweisungen der Betriebsanleitung eingehalten werden und fĂ¼r die regelmĂ¤ĂŸige Wartung durch eine Fachfirma gesorgt wird, die Anlage und Geräte sauber gehalten und regelmĂ¤ĂŸig fachgerechten Reinigungen unterzogen werden.
7.14. Bei Betrieb der Anlagen und Geräte sind vom Kunden durch entsprechend geschulte Personen Kontrollen – insbesondere der Temperaturen – gemĂ¤ĂŸ der Betriebsanleitung regelmĂ¤ĂŸig vorzunehmen. Bei ersten Anzeichen einer Störung, etwa bei Ansteigen der Temperaturen, ist vom Kunden unverzĂ¼glich der Servicedienst einer Fachfirma zu verständigen.
7.15. Ist die Behebung der Funktionsstörung nicht zeitgerecht möglich, hat der Kunde unverzĂ¼glich alle zur Schadensminderung erforderlichen MaĂŸnahmen zu treffen und insbesondere das KĂ¼hlgut nach Möglichkeit auszulagern.

8. LeistungsausfĂ¼hrung
8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Ă„nderungs- und ErweiterungswĂ¼nsche des Kunden zu berĂ¼cksichtigen, wenn sie aus technischen GrĂ¼nden erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
8.2. Dem unternehmerischen Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfĂ¼gige Ă„nderungen unserer LeistungsausfĂ¼hrung gelten als vorweg genehmigt.
8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen GrĂ¼nden auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer- /Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
8.4. WĂ¼nscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine LeistungsausfĂ¼hrung innerhalb eines kĂ¼rzeren Zeitraums , stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Ăœberstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
8.5. Sachlich (zB AnlagengrĂ¶ĂŸe, Baufortschritt, u.a.) gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
8.6. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der Leistungs-/Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung als abgerufen.

9. BehelfsmĂ¤ĂŸige Instandsetzung
9.1. Bei behelfsmĂ¤ĂŸigen Instandsetzungen besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit.
9.2. Vom Kunden ist bei behelfsmĂ¤ĂŸiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.

10. Liefer- und Leistungsfristen
10.1. Unternehmerischen Kunden gegenĂ¼ber sind Liefer-/Leistungsfristen und - Termine nur verbindlich , sofern sie schriftlich festgelegt wurden.
10.2. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung durch unsere Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberĂ¼hrt bleibt das Recht des Kunden auf RĂ¼cktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. 10.3. Werden der Beginn der LeistungsausfĂ¼hrung oder die AusfĂ¼hrung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemĂ¤ĂŸ Punkt 7., so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
10.4. Wir sind berechtigt, fĂ¼r die dadurch notwendige Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 3 % des Rechnungsbetrages je begonnenen Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hievon unberĂ¼hrt bleibt.
10.5. Beim RĂ¼cktritt vom Vertrag wegen Verzug hat vom Kunden eine Nachfristsetzung mittels eingeschriebenen Briefes unter gleichzeitiger Androhung des RĂ¼cktritts zu erfolgen.

11. Gefahrtragung
11.1. FĂ¼r den GefahrenĂ¼bergang bei Ăœbersendung der Ware an den Verbraucher gilt § 7b KSchG.
11.2. Auf den unternehmerischen Kunden geht die Gefahr Ă¼ber, sobald wir den Kaufgegenstand, das Material oder das Werk zur Abholung im Werk oder Lager bereithalten, dieses selbst anliefern oder an einen Transporteur Ă¼bergeben.
11.3. Der unternehmerische Kunde wird sich gegen dieses Risiko entsprechend versichern. Wir verpflichten uns, eine Transportversicherung Ă¼ber schriftlichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten abzuschlieĂŸen. Der Kunde genehmigt jede verkehrsĂ¼bliche Versandart.

12. Annahmeverzug
12.1. Gerät der Kunde länger als 2 Stunden in Annahmeverzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemessener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht fĂ¼r die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die LeistungsausfĂ¼hrung verzögern oder verhindern, dĂ¼rfen wir bei aufrechtem Vertrag Ă¼ber die fĂ¼r die LeistungsausfĂ¼hrung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfĂ¼gen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der LeistungsausfĂ¼hrung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
12.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf VertragserfĂ¼llung die Ware bei uns einzulagern, wofĂ¼r uns eine LagergebĂ¼hr gemĂ¤ĂŸ Punkt 10.4. zusteht.
12.3. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.

13. Eigentumsvorbehalt
13.1. Die von uns gelieferte, montierte oder sonst Ă¼bergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. 13.2. Eine WeiterveräuĂŸerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der genauen Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der VeräuĂŸerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung des unternehmerischen Kunden bereits jetzt an uns abgetreten.
13.3. Der Auftraggeber hat bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen BĂ¼chern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen . Ăœber Aufforderung hat er dem Auftragnehmer alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und AnsprĂ¼che erforderlich sind, zur VerfĂ¼gung zu stellen.
13.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. GegenĂ¼ber Verbrauchern gilt als Kunden dĂ¼rfen wir dieses Recht nur ausĂ¼ben, wenn zumindest eine rĂ¼ckständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und wir ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
13.5. Der Kunde hat uns vor der Eröffnung des Konkurses Ă¼ber sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzĂ¼glich zu verständigen.
13.6. Der Kunde erklärt sein ausdrĂ¼ckliches Einverständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten dĂ¼rfen.
13.7. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.
13.8. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein RĂ¼cktritt vom Vertrag , wenn dieser ausdrĂ¼cklich erklärt wird.
13.9. Die zurĂ¼ckgenommene Vorbehaltsware dĂ¼rfen wir gegenĂ¼ber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten .
13.10. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen darf der Leistungs-/Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsĂ¼bereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzĂ¼glich zu verständigen.

14. Schutzrechte Dritter
14.1.Bringt der Kunde geistige Schöpfungen oder Unterlagen bei und werden hinsichtlich solcher Schöpfungen, Schutzrechte Dritter geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung des Liefergegenstandes auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, und den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und zweckentsprechenden Kosten zu beanspruchen, auĂŸer die Unberechtigtheit der AnsprĂ¼che ist offenkundig.
14.2. Der Kunde hält uns diesbezĂ¼glich schad- und klaglos.
14.3. Wir sind berechtigt, von unternehmerischen Kunden fĂ¼r allfällige Prozesskosten angemessene KostenvorschĂ¼sse zu verlangen.
14.4. FĂ¼r Liefergegenstände, welche wir nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc) herstellen, Ă¼bernimmt ausschlieĂŸlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
14.5. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefergegenstände auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen , auĂŸer die Unberechtigtheit der AnsprĂ¼che ist offenkundig.
14.6. Ebenso können wir den Ersatz von uns aufgewendeter notwendiger und nĂ¼tzlicher Kosten vom Kunden beanspruchen.
14.7. Wir sind berechtigt, fĂ¼r allfällige Prozesskosten angemessene KostenvorschĂ¼sse zu verlangen.

15. Unser geistiges Eigentum
15.1. Liefergegenstände und diesbezĂ¼gliche AusfĂ¼hrungsunterlagen, Pläne , Skizzen, Verfahrensweisen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen sowie Software, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
15.2. Deren Verwendung, insbesondere deren Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-VerfĂ¼gung-Stellung einschlieĂŸlich auch nur auszugsweisen Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung bedarf unserer ausdrĂ¼cklichen Zustimmung.
15.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenĂ¼ber.

16. Gewährleistung
16.1. Es gelten die Bestimmungen Ă¼ber die gesetzliche Gewährleistung.GegenĂ¼ber unternehmerischen Kunden beträgt die Gewährleistungfrist ein Jahr ab Ăœbergabe.
16.2. Der Zeitpunkt der Ăœbergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine VerfĂ¼gungsmacht Ă¼bernommen hat oder die Ăœbernahme ohne Angabe von GrĂ¼nden verweigert hat.
16.3. Ist eine gemeinsame Ăœbergabe vorgesehen, und bleibt der Kunde dem ihm mitgeteilten Ăœbergabetermin fern, gilt die Ăœbernahme als an diesem Tag erfolgt.
16.4. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis eines Mangels dar.
16.5. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen , dass der Mangel zum Zeitpunkt der Ăœbergabe bereits vorhanden war.
16.6. Zur Behebung von Mängeln hat der Kunde die Anlage bzw. die Geräte ohne schuldhafte Verzögerung uns zugänglich zu machen und uns die Möglichkeit zur Begutachtung durch uns oder von uns bestellten Sachverständigen einzuräumen. 16.7. MängelrĂ¼gen und Beanstandungen jeder Art sind von unternehmerischen Kunden bei sonstigem Verlust der GewährleistungsansprĂ¼che unverzĂ¼glich – spätestens nach 48 Stunden – am Sitz unseres Unternehmens unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung und Angabe der möglichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben. Die beanstandeten Waren oder Werke sind vom Kunden zu Ă¼bergeben, sofern dies tunlich ist.
16.8. Wird eine MängelrĂ¼ge nicht erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
16.9. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen fĂ¼r die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
16.10. Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Liefergegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenbehebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzĂ¼glich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.
16.11. Wir sind berechtigt, jede von uns fĂ¼r notwendig erachtete Untersuchung anzustellen oder anstellen zu lassen, auch wenn durch diese die Waren oder WerkstĂ¼cke unbrauchbar gemacht werden. FĂ¼r den Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass wir keine Fehler zu vertreten haben, hat der Kunde die Kosten fĂ¼r diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu tragen.
16.12. Im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehende Transport-, und Fahrtkosten gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Die mangelhafte Lieferung oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Kunden an uns zu retournieren. Ăœber unsere Aufforderung sind vom unternehmerischen Kunden unentgeltlich die fĂ¼r die Mängelbehebung und Vorbereitungshandlungen (insbesondere Entfernen von KĂ¼hlgut) erforderlichen Arbeitskräfte, Energie und Räume, sowie Hebevorrichtungen und –leistungen, GerĂ¼ste und dergleichen, beizustellen sowie gemĂ¤ĂŸ Punkt 7. mitzuwirken. KĂ¼hlgut hat der Kunde selbst einzuräumen.
16.13. Zur Mängelbehebung sind uns seitens des unternehmerischen Kunden zumindest zwei Versuche einzuräumen. 16.14. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
16.15. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben , Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur fĂ¼r die bedingungsgemĂ¤ĂŸe AusfĂ¼hrung Gewähr.
16.16. Keinen Mangel begrĂ¼ndet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschlieĂŸlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemĂ¤ĂŸ Punkt 7. nicht nachkommt.
16.17. Ebenso stellt dies keinen Mangel dar, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke uä nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind.

17. Haftung
17.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund der technischen Besonderheiten.
17.2. GegenĂ¼ber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
17.3. Diese Beschränkung gilt gegenĂ¼ber unternehmerischen Kunden auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur Bearbeitung Ă¼bernommen haben. GegenĂ¼ber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.
17.4.Die Beschränkungen bzw AusschlĂ¼sse der Haftung umfassen auch AnsprĂ¼che gegen unsere Mitarbeiter , Vertreter und ErfĂ¼llungsgehilfe aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufĂ¼gen.
17.5.SchadenersatzansprĂ¼che unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.
17.6. Unsere Haftung ist ausgeschlossen fĂ¼r Schäden durch unsachgemĂ¤ĂŸe Behandlung oder Lagerung, Ăœberbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungsund Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natĂ¼rliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal fĂ¼r den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss fĂ¼r Unterlassung notwendiger Wartungen.
17.7. Wenn und soweit der Kunde fĂ¼r Schäden, fĂ¼r die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (zB Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich unsere Haftung gegenĂ¼ber dem Kunden insoweit auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (zB höhere Versicherungsprämie).
17.8.Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter BerĂ¼cksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung fĂ¼r ProdukthaftungsansprĂ¼che abzuschlieĂŸen und uns hinsichtlich RegressansprĂ¼chen schad- und klaglos zu halten.

18. Salvatorische Klausel
18.1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die GĂ¼ltigkeit der Ă¼brigen Teile nicht berĂ¼hrt.
18.2. Wir, wie ebenso der unternehmerische Kunde, verpflichten uns jetzt, gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis unter BerĂ¼cksichtigung der BranchenĂ¼blichkeit der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

19. Allgemeines
19.1. Es gilt österreichisches Recht.
19.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
19.3. ErfĂ¼llungsort ist der Sitz des Unternehmens (SonnenstraĂŸe 27B, 3322 Viehdorf).
19.4. Gerichtsstand fĂ¼r alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder kĂ¼nftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das fĂ¼r unseren Sitz örtlich zuständige Gericht. Gerichtsstand fĂ¼r Verbraucher, sofern dieser seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
19.5. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben.
19.6. Die derzeit herrschende Ungewissheit auf Grund der Corona Pandemie (höhere Gewalt) ist dem Kunden und uns bewusst und dies wurde in die Geschäftsgrundlage mit einbezogen. Der Kunde erklärt ausdrĂ¼cklich, dass er mit den Rechtsfolgen bei Annahmeverzug (insbesondere gemĂ¤ĂŸ 12. und 10.4.) einverstanden ist.